Die Schule wird durch die Erziehungsdirektion des Kantons Bern beaufsichtigt und von der Schulinspektorin des Kreises 12, Frau Seiler, jährlich besucht. Die Lehrinhalte und die Lernziele der Schulkooperative bewegen sich im Rahmen des Berner Lehrplans. Somit sind Übertritte in die öffentliche oder in eine andere Schule jederzeit gewährleistet.
Der Kanton Bern verfügt über eine – verglichen mit anderen Kantonen - liberale Gesetzgebung, die Privatschulen nicht nur duldet, sondern ihren Beitrag zum kantonalen Schulsystem auch begrüsst. Das 2008 teilrevidierte Volksschulgesetz von 1993 enthält einen Abschnitt zu den Privatschulen (Art. 65-70) und zum Privatunterricht (auch Homeschooling: Art. 71). Der Berner Grossrat ist den Privatschulen wie der unseren mit der Revision entgegengekommen. Musste sich im alten Gesetz das Lehrpersonal über die nötige Befähigung ausweisen können, so dürfen seit dem 1. August 2008 offiziell auch nicht-diplomierte Personen unterrichten, wenn sie dazu von pädagogisch ausgebildeten Personen angeleitet und überwacht werden (Art. 66b).